Die Studienplatzklage ist für zahlreiche Hochschulen an frühe Fristen gebunden. Zum Teil laufen diese Fristen auch unabhängig von den Ablehnungsbescheiden ab. Planen Sie daher für das Wintersemster 2012/13 rechtzeitig vor Ihrer "normalen" Bewerbung die ersten Schritte der Studienplatzklage, unbedingt aber vor dem nächsten Fristablauf am 31. Mai 2012.
In jedem Fall aber gilt: Wenn Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, müssen Sie ggf. innerhalb eines Monats sich dagegen mit Widerspruch bzw. Klage wehren! Warten Sie nicht erst auf die Ablehnungensbescheide!
Bitte planen Sie daher für optimale Chancennutzung rechtzeitig die Studienplatzklage, also Anfang/Mitte Mai 2012 für das Wintersemester 2012/13! In gewisser Weise gilt auch für die Studienplatzklage: "Der frühe Vogel fängt den Wurm." Die Studienplatzklage ist zwar auch noch später möglich, dann aber nicht mehr gegen alle Hochschulen.
Fragen Sie uns einfach. Wir informieren Sie gerne. Fordern Sie jetzt hier Ihre persönlichen Info-Blätter zur Studienplatzklage kostenfrei an.