Berufsrecht & Fachprüfungen
Bundesweite Beratung und Vertretung in allen Belangen des Berufsrechts, insb. der freien Berufe gegenüber Kammern und Behörden.
Bundesweit vertreten wir Angehörige der freien Berufe
– in aufsichtsrechtlichen Verfahren gegenüber Kammern (z.B. Beschwerde, Rüge),
– in berufsrechtlichen Ermittlungsverfahren und vor dem Berufsgericht (z.B. Anwaltsgericht, Untersuchungsführer der Heilberufe),
– bei sonstigen Streitigkeiten mit den

Kammern über Fortbildungen, Werbung, Titelführung und Zusatzbezeichnungen sowie
– präventiv bei Fragen der Berufspflichten (z.B. Berufsverschwiegenheit, interdisziplinärerer Zusammenarbeit, „Chinese Walls“ etc.) zur Vermeidung von berufsrechtlichen Risiken.
Besonders im Bereich des Berufsrechts von
– Apothekern,
– Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten,
– Patentanwälten,
– Steuerberatern,
– Wirtschaftsprüfern,
– Notaren,
– Architekten und
– Rechtsanwälten
nehmen wir die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich wahr. Dabei werden wir sowohl in Widerspruchs- und Klageverfahren als auch in verwaltungs- und berufsgerichtlichen Eilverfahren bundesweit tätig.
Zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten und zur Streitvermeidung beraten wir auch im Vorwege präventiv z.B. von beruflichen Zusammenschlüssen und Werbemaßnahmen ggf. unter Hinzuziehung entsprechender Experten im Medizin-, Gesellschafts- oder Wettbewerbsrecht, mit denen wir zusammenarbeiten. Bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit berufsrechtlichen Anschuldigungen können wir auf diesen Gebieten erfahrene Stafverteidiger empfehlen.