Studienplatzklage für höheres Fachsemester und klinische Semester
Eine Studienplatzklage im höheren Fachsemester ist auch bei Teilstudienplatz, Quereinstieg oder Physikum im Ausland möglich.
Selbst in höheren Fachsemestern ist es in den zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht mehr möglich, ohne Weiteres einen Studienplatz an einer deutschen Universität zu erhalten. Insbesondere in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin hat sich der Engpass des ersten Fachsemesters auch auf das erste klinische Semester übertragen. Zahlreiche Studenten, die z.B. im Ausland ihr Studium begonnen oder in Deutschland auf einem sog. Teilstudienplatz studiert haben, können aufgrund dieses Engpasses ihr Studium nun nicht mehr fortsetzen.

Auch in diesem Fall ist es möglich, eine Studienplatzklage anzustrengen, um in einem höheren Fachsemester einen Medizin-Studienplatz einklagen zu können. Voraussetzung ist hierfür, dass durch das jeweilige Prüfungsamt bzw. die gewünschten Universitäten die bisherigen Studienleistungen als gleichwertig anerkannt werden. Noten und Wartezeit sind dabei in der Regel ohne Bedeutung.
In den medizinischen Studiengängen empfiehlt es sich, mehrere Hochschulen parallel zu verklagen, um die Erfolgswahrscheinlichkeiten zu erhöhen. Wichtig ist, dass Sie nicht auf den Ablehnungsbescheid warten, sondern frühzeitig die ersten Schritte der Medizin-Studienplatzklage für das Wintersemester 2022/23 beginnen. Ihr Physikumszeugnis bzw. Anrechnungsbescheide für vorklinische Semester können Sie ggf. nachreichen, wenn es bis dahin noch nicht vorliegt. Die Verfahren unterliegen nämlich gesetzlichen Studienplatzklage-Fristen, und zwar völlig unabhängig von einem Ablehnungsbescheid oder Nachrückverfahren!
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten deutschlandweit. Fragen beantworten wir Ihnen gerne. Auch über Alternativen zur Studienplatzklage wie die NC-freien Quereinstiegs-Angebote von Privatuniversitäten in Deutschland beraten wir Sie fachkundig und erfolgsorientiert.
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