Hochschulrecht
Umfassende Beratung in allen Belangen des Hochschulrechts an sämtlichen Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen.
Neben NC-Verfahren und Prüfungsrecht verfügen wir über besondere Erfahrung im europäischen Hochschulrecht. Rechtsanwölt Naumann zu Grünberg ist zugleich auch Honorarprofessor und Co-Direktor des Universitäts-Instituts für europäisches und internationales Hochschulrecht und Bildungsmanagement in Wien. Wir beraten Bildungsanbieter, Universitäten, Kommunen und Krankenhausträger in Zusammenhang mit

- Einrichtung neuer Hochschulen und Studiengänge einschließlich Akkreditierung,
- Niederlassungen ausländischer Universitäten und Kooperationsverträgen im Hochschul- und Wissenschaftsbereich,
- Lehrkrankenhaus-Verträgen, Medical Schools und Einrichtung von Franchise-Studiengängen.
Bei Berufungsverhandlungen, Drittmittel-Verträgen und der Einrichtung von Stiftungsprofessuren werden wir nicht nur beratend tätig, sondern entwerfen und prüfen für unsere Mandanten auch entsprechende Verträge.