Prüfungsanfechtung bei sonstigen Bildungseinrichtungen & Prüfungen
Sämtliche Prüfungen sind grundsätzlich anfechtbar – Prüfungen staatlicher Stellen ebenso wie staatlich anerkannter privater Bildungseinrichtungen.
Gegen Prüfungsbewertungen sonstiger Bildungseinrichtungen, zum Beispiel staatlich anerkannter Hochschulen und Akademien, werden wir ebenfalls für Sie mit einer Prüfungsanfechtung tätig. Die Neubewertung, eine Wiederholungsprüfung, die Zulassung zu weiterführenden Prüfungen oder den Ausschluss befangener Prüfer setzen wir bundesweit gerichtlich und außergerichtlich durch. Wir vertreten Ihre

Interessen gegenüber Bildungseinrichtungen, Prüfungsausschüssen und Berufskammern gegebenenfalls auch in gerichtlichen Eilverfahren.
Bei gesetzlich geregelten Prüfungen, zum Beispiel Jagdschein, Fluglizenz oder Sportbootführerschein, werden wir für ebenfalls Sie tätig. Sowohl im Prüfungsverfahren als auch bei behördlichen Maßnahmen sind häufig Fristen zu beachten.
Fordern Sie jetzt hier unsere umfangreichen Info-Blätter zur Prüfungsanfechtung kostenfrei an.