Das Verwaltungsgericht Berlin hat – auch auf unsere Intervention hin – die Charité-Universitätsmedizin Berlin mit Beschluss vom 17.03.2010 verpflichtet, 19 weitere Studienplätze im Fach Humanmedizin (1. Fachsemester) an Studienplatzkläger des Wintersemesters 2009/10 zu vergeben.
Es handelt sich dabei um Vollstudienplätze, die zum Studium im vorklinischen und im klinischen Studienabschnitt ohne Einschränkung berechtigen.