Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Universität Mainz mit Beschluss vom 16.12.2009 verpflichtet, im Fach Humanmedizin
- 14 weitere Studienplätze im 1. Fachsemester,
- 4 weitere Studienplätze im 3. Fachsemeseter sowie
- 2 weitere Studienpltäze im 5. Fachsemester
zum Wintersemester 2009/10 an Studienplatzkläger zu vergeben.