Das Verwaltungsgericht Göttingen hat auch aufgrund unserer Intervention hin mit Beschluss vom 04.11.2011 die Universität Göttingen verpflichtet,
- 17 weitere Studienplätze im Fach Humanmedizin (1. Fachsemester)
- 3 weitere Studienplätze im Fach Humanmedizin (2. Fachsemester)
- 6 weitere Studienplätze im Fach Humanmedizin (3. Fachsemester)
an Studienplatzkläger des Wintersemesters 2011/12 zu vergeben. Es handelt sich hierbei zunächst um vorläufige Studienplätze, die jetzt in weiteren Verfahren abgesichert werden.