Zusätzliche Chancen für gute Studienplatz-Bewerber im Wintersemester 2011/12.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit seinem heutigen Urteil neue Regeln für die Studienplatzklage in Baden-Württemberg gebilligt. Danach ist für die Universitäten Heidelberg, Ulm, Tübingen und Freiburg die Hochschulstart-Bewerbung im AdH-Verfahren erforderlich ist.
Da in Baden-Württemberg – abweichend von den meisten anderen Bundesländern – auch im Rahmen der Studienplatzklage die Abiturnote eine Rolle spielt (ein sog. Gerichts-NC), bieten sich hier besondere Chancen für Abiturienten mit guter Abiturdurchschnittsnote.
Neue und wichtige Voraussetzung: Sie müssen bereits Ihre ZVS/Hochschulstart-Bewerbung auf die Studienplatzklage hin ausrichten.
Mit unserer ZVS/Hochschulstart-Bewerbungsstrategie können Sie Ihre Chancen optimal nutzen und von dem neuen Urteil profitieren. Für das kommende Wintersemster 2011/12 planen Sie bitte Ihre Studienplatzklage parallel zur „regulären“ Bewerbung, d.h. als
- Alt-Abiturient (Abi vor 2011): bis 31.05.
- Neu-Abiturient (Abi in 2011): bis 15.07.
Gerne informieren wir Sie bereits jetzt kostenfrei und unverbindlich über Ablauf und weitere Schritte.