Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 16.12.2010 die Universität Kiel verpflichtet, weitere Studienplätze im Fach Humanmedizin (1. Fachsemester) an Studienplatzkläger des Wintersemesters 2010/11 zu vergeben.
Es handelt sich um sog. Vollstudienplätze, die zum Studium im vorklinischen und im klinischen Abschnitt berechtigen.