Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat auch auf unsere Intervention hin einen gerichtlichen Vergleich vorgeschlagen, der die Universität Tübingen verpflichtet, weitere Studienplätze im Fach Humanmedizin (1. Fachsemester) an Studienplatzkläger des Wintersemesters 2011/12 zu vergeben.
Es handelt sich um sog. Vollstudienplätze, die rechtssicher (endgültig) sind.
Die Vergabe erfolgte am 17.01.2012. Wir gratulieren den erfolgreichen Studienplatzklägern, die nun ihr Wunschstudium beginnen können!