Das Verwaltungsgericht Mainz hat auch aufgrund unserer Intervention mit Beschluss vom 17.01.2012 die Universität Mainz verpflichtet, weitere Studienplätze im Fach Humanmedizin (2. Fachsemester) an Studienplatzkläger des Wintersemesters 2011/12 zu vergeben, die bereits anrechenbare Studienleistungen (z.B. durch ein Medizin-Studium in Ungarn) vorweisen konnten.