Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat auch aufgrund unserer Intervention einen gerichtlichen Vergleich vorgeschlagen, der die Universität Tübingen verpflichtet, weitere Studienplätze im Fach Humanmedizin an Studienplatzkläger des Wintersemesters 2011/12 zu vergeben.
Es handelt sich um sog. Vollstudienplätze, die rechtssicher (endgültig) sind.