Das Verwaltungsgericht Leipzig hat auch aufgrund unserer Intervention einen gerichtlichen Vergleich vorgeschlagen, der die Universität Leipzig verpflichtet, im Fach Tiermedizin alle Antragsteller im 3. Fachsemester und weitere 4 Studienpklatzkläger im ersten Fachsemester im Wintersemester 2010/11 zuzulassen.
Es handelt sich um sog. Vollstudienplätze, die aufgrund der Einigung mit der Universität vollkommen rechtssicher sind.