Das Veraltungsgericht Schwerin hat am 20.10.2011 die Universität Rostock auch auf unsere Intervention hin verpflichtet, weitere Studienplätze im Fach Zahnmedizin (1. Fachsemester) nach den Rechtsverhältnissen des Wintersemesters 2010/11 zu vergeben.
Es handelt sich dabei um unbeschränkte Studienplätze, d.h. Vollstudienplätze.