Recht für Universitäten, Hochschulen und Bildungsanbieter.
In Deutschland, Europa und international.
Naumann zu Grünberg.
Seit 1994 sind wir im Hochschulrecht tätig und eine der wenigen hochspezialisierten Rechtsan-waltskanzleien in Deutschland. Begonnen haben wir im Hochschulzulassungsrecht, den sog. Studienplatzklagen. Heute beraten wir deutsche und ausländische Universitäten, Bildungsanbieter und Wissenschaftsstiftungen. Nicht nur im klassischen Hochschulrecht, sondern auch im
Naumann zu Grünberg.
Seit 1994 sind wir im Hochschulrecht tätig und eine der wenigen hochspezialisierten Rechtsan-waltskanzleien in Deutschland. Begonnen haben wir im Hochschulzulassungsrecht, den sog. Studienplatzklagen. Heute beraten wir deutsche und ausländische Universitäten, Bildungsanbieter und Wissenschaftsstiftungen. Nicht nur im klassischen Hochschulrecht, sondern auch im
deutschen Verfassungsrecht sowie im Europarecht. Besondere Expertise haben wir im Bereich der Niederlassung ausländischer Universitäten in Deutschland, der Begleitung von Kooperations- und Förderprojekten sowie der Prozessvertretung im Verwaltungs- und Verfassungsrecht.
Wir beraten in deutscher, englischer, französischer und spanischer Sprache.
Naumann zu Grünberg berät die
Stiftung Warentest:
Auch die Stiftung Warentest hat zum Thema Hochschulrecht auf die professionelle Beratung von Naumann zu Grünberg vertraut.
>>mehr dazu und zu unseren Referenzen
Stiftung Warentest:
Auch die Stiftung Warentest hat zum Thema Hochschulrecht auf die professionelle Beratung von Naumann zu Grünberg vertraut.
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