Wir beraten Universitäten, Hochschulen, Bildungsanbieter und Wissenschaftsstiftungen in allen Bereichen des Hochschulrechts.
Hierzu gehört auch
– die Einrichtung neuer Hochschulen und
Studiengänge einschließlich Akkreditierung,
– die Niederlassung ausländischer Universitäten in
Deutschland sowie
– die Erstellung und Verhandlung von
Kooperationsverträgen im Hochschul- und
Wissenschaftsbereich, zum Beispiel bei
Lehrkrankenhaus-Verträgen, Medical Schools und
Einrichtung von Franchise-Studiengängen.
Dabei berücksichtigen wir nicht nur nationales Recht, sondern auch europäisches und internationales Recht sowie in angrenzende Rechtsgebiete wie Steuerrecht, Arbeits- und Beamtenrecht, Versicherungsrecht sowie Werbe- und Wettbewerbsrecht. Soweit erforderlich, ziehen wir Experten dieser und anderer Rechtsgebiete hinzu.