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Qualitätssicherung

Gut sein und gut bleiben: Das Feedback unserer Mandanten ist uns wichtig.
Unsere Mandanten haben hohe Ansprüche an uns und vertrauen uns als Fachanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Hochschul-, Bildungs- und Wissenschaftsrecht einen wesentlichen Teil ihrer Reputation und Zukunft an. Dieses wertvolle Gut wollen wir bestmöglich schützen.

Nicht nur unsere fachliche Expertise und unsere Erfahrung helfen uns dabei, sondern auch die gleichbleibend hohe Qualität unserer Dienstleistung. Daher setzen wir in unserer Rechtsanwaltskanzlei ein über die Jahre entwickeltes Qualitätsmanagement um, mit dem wir uns und unsere Mitarbeiter überprüfen und das Feedback unserer Mandanten einholen. Konsequente und fortwährende Evaluierung helfen uns,

– seriös und verständlich
– freundlich und schnell
– individuell für den jeweiligen Mandanten
– de lege artis auf dem neusten Stand und
– transparent in den Kosten


unsere Mandanten zu informieren. Durch das Feedback bereits mehrerer hundert Mandanten haben wir unsere Dienstleistung konsequent auf die Interessen, Bedürfnisse und Erwartungen unserer Mandanten ausgerichtet.

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Neuerscheinung: Hochschulzulassungsrecht (3 Bände, 2. Auflage 2021), herausgegeben von Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg

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2021-03-07 | 

Neuerscheinung: Hochschulzulassungsrecht (3 Bände, 2. Auflage 2021), herausgegeben von Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg

Anfang März 2021 ist die neue Publikation von Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg erschienen: „Hochschulzulassungsrecht – Studenplatzklage & NC-Verfahren“ (ISBN 978-3-00-067780-9). In den 3 Bänden der Gesetzessammlung sind auf rd. 3.100 Seiten die Bundes- und Landesregelungen zum Hochschulzulassungsrecht enthalten, auf die Wissenschaft und Praxis bei der Bearbeitung hoschulzulassungsrechtlicher Fragestellungen zurückgreifen können.

Die 3 Bände sind in der HRZ-Reihe erscheinen, in der Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg auch regelmässig aktuelle Entscheidungen zum Hochschul- und Wissenschaftsrecht bespricht.