Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist eine der wenigen Fachanwaltskanzleien, die nicht nur im deutschen, sondern auch im europäischen und internationalen Hochschul- und Bildungsrecht aktiv ist.
Wir beraten dabei
– deutsche Universitäten und Bildungsanbieter, die im
EU-Ausland aktiv werden möchten oder
Kooperationen mit ausländischen Universitäten
planen sowie
– ausländische Universitäten, Bildungsanbieter und
Investoren, die in Deutschland Studiengänge oder
Niederlassungen eröffnen, Kooperationsverträge
schließen oder sich an deutschen
Bildungsanbietern beteiligen möchten.
Ebenso unterstützen wir Bildungs- und Wissenschaftsstiftungen bei grenzüberschreitenden Projekten sowie bei Aufgaben der Revision bzw. Prüfung der Mittelverwendung und Einhaltung von Förderbedingungen.
Als seit vielen Jahren im europäischen und internationalen Hochschulrecht und Bildungsmanagement tätiger Rechtsanwalt, verfügt Hon. Prof. Dirk Naumann zu Grünberg über ein weites Netz an Kontakten zu im Hochschulrecht tätigen Rechtsanwälten und Universitätsprofessoren im In- und Ausland.