Wir betreuen Universitäten, Hochschulen, Bildungsanbieter und Wissenschaftsstiftungen entweder ganzheitlich oder werden von Justiziaren oder anderen Anwaltskanzleien punktuell als Experten hinzugezogen.
Dabei werden wir für deutsche staatliche und private Einrichtungen ebenso tätig wie für ausländische Universitäten oder Regierungen, die in Deutschland eine Niederlassung errichten, Kooperationsverträge schließen oder die Anerkennungen ihrer Abschlüsse absichern möchten.
Neben dem
– klassischen Hochschulrecht
beraten und vertreten wir
– im deutschen Verfassungsrecht und
– im EU-Recht
sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie
– Werbe- und Wettbewerbsrecht und
– Stiftungsrecht,
soweit dies mit Fragen von Beruf, Bildung und Wissenschaft zusammenhängt.
Neben der Vertragsgestaltung und der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Vertretung fertigen wir Gutachten an. Zusammen mit ausgewählten Universitätsprofessoren und Experten auf den jeweiligen Fachgebieten, die wir als wissenschaftliche Berater hinzuziehen, ist es uns auch kurzfristig möglich, hochschulrechtliche Fragestellungen gutachterlich zu würdigen.
Mit der Erfahrung in weit über 12.000 hochschulrechtlichen Verfahren in den vergangenen Jahren bieten wir unseren Mandanten besondere Prozesserfahrung.